Tariftreuegesetz

BMAS legt Entwurf vor

Referentenentwurf eines Gesetzes zur "Stärkung der Tarifautonomie durch Sicherung von Tariftreue" (u. a. Bundestariftreuegesetz)

Bundesarbeitsminister Heil hat verkündet, dass er das sogenannte Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht habe. Den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weiterer Maßnahmen" überlassen wir Ihnen unten zum Download. Der Entwurf soll nunmehr in die Ressortabstimmung gehen.

a.     Tariftreue | Tarifzwang

Das umfassende Gesetzespaket enthält den Entwurf eines neuen Bundestariftreuegesetzes, der gegenüber dem Arbeitsentwurf vom Frühjahr 2023 einige Änderungen enthält.  

·       So ist bspw. im Geltungsbereich der Schwellenwert für die Anwendung des Gesetzes auf 25.000 € erhöht worden.

·       Im geplanten Rechtsverordnungsverfahren zur Festsetzung verbindlicher Arbeitsbedingungen für die öffentliche Auftragsvergabe sollen in Konkurrenzfällen die Sozialpartner über eine Clearingstelle beteiligt werden.

·       Der individuelle Anspruch der Arbeitnehmer auf Gewährung der vorgegebenen Arbeitsbedingungen ist um eine Informationspflicht des Auftragnehmers ergänzt worden.

·       Zur Kontrolle des Gesetzes soll zudem eine neue Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtet werden.

·       Die Haftung des Auftragnehmers, die bürokratischen Anforderungen mit Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Regelung zur Möglichkeit der Präqualifikation sind dagegen unverändert geblieben.

b.     Zugangsrechte | Weitergeltung

·       Der Referentenentwurf enthält ebenso Regelungen zu Betriebszugangsrechten der Gewerkschaften im Betriebsverfassungsgesetz und dem Tarifvertragsgesetz

·       Im Tarifvertragsgesetz werden darüber hinaus die gesetzlichen Regeln der Nachbindung in § 3 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz bei Betriebsausgliederungen in Konzernstrukturen erheblich verschärft.

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