Industriepensionsverein: Unzutreffende sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers – Behandlung „falscher“ Beiträge
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers als beitragspflichtige abhängige Beschäftigung oder als beitragsfreie selbständige Tätigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wird ein Gesellschafter-Geschäftsführer falsch eingestuft, hat dies Folgen.
Der IPV e.V. nimmt im Newsletter, den wir Ihnen zum Download zur Verfügung stellen, zu dieser Frage ausführlich Stellung.