Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe im Strukturwandel bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten
Zum 1. April 2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das Qualifizierungsgeld.
- Neues Instrument für die Beschäftigtenqualifizierung
Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.
Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent – beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind – des Nettoentgeltes, dass durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.
- Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.
Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Weitere Informationen zu Höhe und Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes, Formulare sowie Hinweise zum Online-Antrag erhalten Sie unter diesem Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld
- Unternehmen profitieren von dem Aus- und Weiterbildungsgesetz
Über das neue Qualifizierungsgeld hinaus wurden mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz zum 01.04.2024 auch die bewährten Fördermöglichkeiten in der Beschäftigtenqualifizierung weiterentwickelt. Die Einführung fester Fördersätze harmonisiert und vereinfacht künftig die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt bei der Qualifizierung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Durch den Wegfall der Voraussetzungen "Strukturwandel oder Engpassberuf" kommen nun deutlich mehr Berufe und Qualifizierungsmaßnahmen für eine Förderung in Betracht. Und durch die Reduzierung der Fördervarianten von vier auf drei Abstufungen in den Betriebsgrößen eröffnen sich insbesondere für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden neue Chancen in der Qualifizierung ihres Personals.
- Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Qualifizierung Ihrer Beschäftigten finden Sie im Internet beispielweise im Flyer der Bundesagentur für Arbeit.
- Kontaktwege
Bei Interesse nehmen Sie gern mit der BA Kontakt auf:
Direktwahl Ihrer bekannten Ansprechperson im Arbeitgeber-Service oder kostenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 20
eService: www.arbeitsagentur.de/eservices