Neue Pfändungsfreigrenzen

Was gilt ab 01. Juli 2026?

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026

Die neuen Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO sind im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden und gelten ab dem 01.07.2026. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Lohnabrechnung und Pfändungsbearbeitung rechtzeitig an die neuen Werte angepasst werden.

Dies betrifft insbesondere das unpfändbare Arbeitseinkommen sowie die Erhöhungsbeträge bei gesetzlichen Unterhaltspflichten.

 

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