Neue Pfändungsfreigrenzen

ab 1. Juli 2025

Im Bundesgesetzblatt wurden die Pfändungsfreigrenzen 2025 nach § 850c ZPO bekannt gegeben.

Die unpfändbaren Beträge nach § 850c ZPO betragen ab 1. Juli 2025:

Für Arbeitseinkommen (Abs. 1) 1.555,00 € monatlich, 357,87 € wöchentlich und 71,57 € täglich.
Bei bestehender Unterhaltspflicht (Abs. 2 S.1) erhöht sich der Betrag nach Abs. 1 für die erste Person, der Unterhalt gewährt wird, um je 585,23 € monatlich, 134,69 € wöchentlich und 26,94 € täglich.
Für die zweite bis fünfte Person (Abs. 2 S. 2), der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag nach Abs. 1 um je 326,04 € monatlich, 75,04 € wöchentlich und 15,01 € täglich.
Die Beträge bei übersteigendem Arbeitseinkommen (Abs. 3), die für die Berechnung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben, werden auf 4.766,99 € monatlich, 1.097,05 € wöchentlich und 219,42 € täglich erhöht.

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