Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetzesvorhaben Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) abgeschlossen. Das Gesetz ist überwiegend am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Wesentlicher Inhalt: Durch das Gesetz soll ein personeller Aufwuchs der Bundeswehr (aktive Truppe und Reserve) erreicht und eine moderne Wehrerfassung und Wehrüberwachung eingeführt werden. Insbesondere beinhaltet das Gesetz folgende Regelungen:
Neuer Wehrdienst: Der neue Wehrdienst (FWD) ist als freiwilliges, staatsbürgerliches Engagement für eine Verpflichtungsdauer von sechs bis elf Monate möglich. Bei einer Verpflichtungszeit über zwölf Monaten besteht ein automatischer Übergang in den Status Soldat/in auf Zeit (SaZ). Die Grundbesoldung für den FWD liegt bei ca. 2.600 € brutto. Darüber hinaus sind berufsfördernde Maßnahmen nun auch für kürzere Verpflichtungszeiten vorgesehen und ein Führerscheinzuschuss für die Klassen B, C und C1 gesetzlich geregelt.
Wehrerfassung und Wehrüberwachung: Alle 18-jährigen Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit - beginnend mit dem Jahrgang 2008 - müssen ab 1. Januar 2026 einen Online-Fragebogen ausfüllen (für andere Geschlechter freiwillig) und eine Bereitschaftserklärung abgegeben. Die flächendeckende Musterung wird ab 1. Juli 2027 beginnen.
Aufwuchspfad: Konkrete Aufwuchsziele bis zum Jahr 2035 sind im Gesetz festgehalten. Das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) muss dem Bundestag halbjährig über die Entwicklung des Aufwuchses berichten.
Bedarfswehrpflicht: Sollten die Aufwuchsziele nicht erreicht werden oder sollte es die verteidigungspolitische Lage bzw. die Personallage der Streitkräfte erfordern, kann der Bundestag per Gesetz über die Anordnung einer Bedarfswehrpflicht entscheiden - dabei kann ein Losverfahren zur Auswahl der Wehrpflichtigen Anwendung finden.
Hier kommen Sie zum Gesetzestext: Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Bundesgesetzblatt