Minijob ab 2025
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze muss der monatliche Verdienst eine Obergrenze einhalten. Nur dann bleibt die Beschäftigung ein Minijob. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mehr vor.
Die Höhe der Verdienstgrenze im Minijob hat der Gesetzgeber im Jahr 2022 an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, darf man monatlich auch im Minijob mehr verdienen. Im Jahr 2024 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 538 Euro. Im Jahr 2025 steigt die Verdienstgrenze auf 556 Euro. Diesbezüglich haben wir die Musterarbeitsverträge der neuen Verdienstgrenze bereits angepasst. AGV-Mitglieder können diese jederzeit in der AGV-Geschäftsstelle anfordern.
Beschäftigte, die im Jahr 2024 zwischen 538 und 556 Euro verdienten, müssen aufpassen. Wird der Verdienst im Jahr 2025 nicht angepasst, sind sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie üben dann einen Minijob aus. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher die Arbeitszeit und den Verdienst genau im Auge behalten.
Die Minijobzentrale hat diese Änderungen in einem Newsletter mit weiterführenden Links zusammenfasst: Magazin minijob-zentrale.de 2025