Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 einstimmig einen Beschluss über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.
Nach dem gemeinsamen Beschluss der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite soll der Mindestlohn in zwei Stufen angepasst werden:
zum 1. Januar 2026 auf 13,90 €
zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €
Der einvernehmlich verabschiedete Beschluss ist ein wichtiges Signal für eine starke Sozialpartnerschaft und die Handlungsfähigkeit der Mindestlohnkommission.
Die Mindestlohnkommission hat trotz massiven politischen Drucks ihren gesetzlichen Auftrag sichtbar unabhängig erfüllt. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der Kommission haben im Rahmen einer Gesamtwürdigung unterschiedliche Faktoren sorgfältig abgewogen. Dabei hat sie sich an sachlichen Grundlagen und vor allem an den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts orientiert. Die Kommission hat insbesondere auch die derzeitige Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt berücksichtigt.
Die Vorsitzende hat letztlich einen Vermittlungsvorschlag unterbreitet, dem beide Seiten zugestimmt haben, der beiden Seiten aber auch einen Kompromiss abverlangt. Aus Sicht der Arbeitgeberseite war wichtig, dass der Mindestlohn nicht übermäßig und nur schrittweise steigt, um Tragbarkeit und Planungssicherheit für die Tarifvertragsparteien und Betriebe zu gewährleisten. Sie hat daher dem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden zugestimmt.
In der Präsidiums - und Vorstandssitzung am 23. Juni hat BDA Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter die drei Zielsetzungen der BDA erläutert:
Mindestlohn unter 14,00 € in 2026
Mindestlohn unter 15,00 € in 2027
Erhalt der Kommission als Schutz vor unmittelbaren politischen Eingriffen durch eine gemeinsame Beschlussfassung.
Alle drei Ziele konnten erreicht werden. Dabei ist klar, dass der Wert für das Jahr 2027 für manche Bereiche eine Herausforderung ist. Den Beschluss über die Anpassung und den Bericht der Mindestlohnkommission finden Sie hier: Beschluss. Die Pressemitteilung der BDA zum Beschluss können Sie hier abrufen: BDA-Pressemitteilung