Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns
Die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5) tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 29. November 2023 außer Kraft.
Mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung wird der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten angehoben:
ab 1. Januar 2026: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde
ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.
Bitte beachten Sie die neuen Mindestlöhne auch im Kontext der geringfügigen Arbeitsverhältnisse, so dass nicht durch die Erhöhung des Stundenlohnes die Geringfügigkeitsgrenzen überschritten werden, weil die Stundenzahl gleichbleibt.
Hilfreich ist der Mindestlohnrechner des BMAS: Mindestlohnrechner