Homeoffice und Co.: BMF-Schreiben zum Betriebsstättenbegriff
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das finale Schreiben zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die Betriebsstättenbegründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht an die obersten Finanzbehörden der Länder versandt. Mit Blick auf die für Arbeitgeber besonders relevante Betriebsstättenbegründung durch Homeoffice und mobile Arbeit wurden einzelne Anliegen der Wirtschaft aufgegriffen.
Für Arbeitgeber ist von Interesse, unter welchen Voraussetzungen Homeoffice, Remote-Arbeit oder mobile Tätigkeiten ausnahmsweise eine Betriebsstätte des Arbeitgebers begründen können. Nach der Grundlinie des BMF-Schreibens führt normales Arbeitnehmer-Homeoffice regelmäßig nicht zu einer Betriebsstätte, solange der Arbeitgeber keine Verfügungsmacht über die genutzten Räume hat.
Das BMF-Schreiben steht unten zum Download.