Ratgeber „Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“
Unternehmer sind in der Praxis regelmäßig mit der Frage konfrontiert, nach welchen rechtlichen Maßgaben eine Eignungsbeurteilung zulässig ist.
Das Thema Eignungsbeurteilungen steht in besonderem Maße im Fokus des Interesses von Arbeitgebern, Beschäftigten, Betriebsräten und Personalvertretungen sowie Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten. Dabei besteht ein Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der Arbeitgeber und denen der Beschäftigten. Während die Arbeitgeber möglichst zuverlässig die Eignung ihrer Beschäftigten beurteilen können wollen, haben die Beschäftigten ein Interesse an der umfassenden Wahrung ihrer Intimsphäre und ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht, das ihnen vorbehält, welche personenbezogenen Daten sie von sich preisgeben möchten und wer sie verwenden darf. Dieses Spannungsverhältnis ist von besonderer Bedeutung, sobald die Eignungsbeurteilungen medizinische Untersuchungen beinhalten.
Die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV stellt die rechtlichen Voraussetzungen dar und richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an betriebliche Interessenvertretungen und Beschäftigte. Sie nimmt eine kurze Abgrenzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vor, stellt mögliche Rechtsgrundlagen dar, erläutert das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit und stellt abschließend einige Beispiele aus der Praxis vor.
Den Ratgeber können Sie in der AGV-Geschäftsstelle anfordern.