Steuerliche Arbeitsanreize: FAQ-Katalog des BMF zur Aktivrente veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz veröffentlicht.
Unter Abschnitt III sind Sonderfragen und -antworten für Arbeitgeber enthalten. Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft hatte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Praxisfragen bezüglich des Geltungsbereiches und der Voraussetzungen, der Lohnabrechnung, der Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen, der Sozialversicherung sowie des Arbeitsrechts an das BMF gerichtet.
Auf folgende Antworten der FAQ möchten wir besonders hinweisen:
Die Aktivrente gilt nicht für Minijobs, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden (I Frage 2; II Frage 8).
Bei Midijob kann die Aktivrente angewendet werden (II Frage 9).
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Arbeitgeber eine Prüfung der Rentenstatus-Unterlagen vornehmen müssen. Bei Steuerklasse VI muss der Arbeitnehmer bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtig wird (II Frage 3).
Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht, diese bleibt unverändert bestehen (III Frage 3). Leider ist kein Berechnungsbeispiel enthalten.
Zur Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen (Anwendung bei Bar- oder Sachlohn bzw. geldwerte Vorteile) wird keine Aussage gemacht. Die Fragen zu den Themen Arbeitsrecht, Arbeitszeit und Tarifrecht, die an das BMF gestellt wurden, werden leider nicht beantwortet.