Beschäftigtendatengesetz

Entwurf veröffentlicht

Referentenentwurf eines Beschäftigtendatengesetzes - bevorstehende Ressortabstimmung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern und für Heimat haben gemeinsam einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt (Beschäftigtendatengesetz - BeschDG) erarbeitet. Den Referentenentwurf, der zur Ressortabstimmung freigegeben ist, überlassen wir Ihnen unten zum Downlad.

Der Referentenentwurf enthält umfassende Regelungen zur Datenverarbeitung im Kontext des Arbeitsverhältnisses unter Einbeziehung der Betriebs- und Tarifparteien. Dies beinhaltet unter anderem folgende Regelungsbereiche:

·       Allgemeine Voraussetzungen für Datenverarbeitungen,

·       Regelungen zur Einwilligung,

·       zu ergreifende Schutzmaßnahmen zur Wahrung der gesetzlichen Vorgaben und der Grundrechte der Beschäftigten,

·       spezifische Betroffenenrechte,

·       Beweisverwertungsverbote,

·       Fragerechte und Löschplichten im Bewerbungsverfahren,

·       Überwachung von Beschäftigten, speziell verdeckte Überwachung, Videoüberwachung und Ortung,

·       Profiling,

·       Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Die mit dem Referentenentwurf einhergehenden Beschäftigtenrechte und Arbeitgeberpflichten erhöhen nochmals den bürokratischen Aufwand für Unternehmen. Die erste Einschätzung der BDA zum Referentenentwurf kann in der AGV-Geschäftsstelle angefordert werden.

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