Erwerbsmigration: eService für Ferienbeschäftigung und Praktika erweitert
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anfragen für Ferienbeschäftigung (§ 14 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung (BeschV)) und Praktika (§ 15 Nummern 4 und 6 BeschV) können ab 18. Juli 2024 vollständig digital beantragt werden. Die Anfragen können im Arbeitgeberportal oder auf der Homepage der BA unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland abgerufen werden.
Die Vermittlungsbestätigung der Ferienbeschäftigung wird infolgedessen angepasst und ab dem 18. Juli 2024 optisch anders aussehen. Bis zum 1. September kann noch die bisherige Vermittlungsbestätigung verwendet werden, ab dem 2. September wird ausschließlich die neue Vermittlungsbestätigung ausgestellt.
Unten steht das Muster zum Download.