In Niedersachsen und Thüringen werden nunmehr ab 01. Februar bzw. 03. Februar 2023 die Absonderungspflichten bei SARS-CoV-2 Infektion beendet. Heute hat Sachsen-Anhalt nachgezogen und wird ebenfalls zum 31. Januar 2023 die Absonderungspflichten beenden.
Daher werden die Absonderungsverordnungen bzw. -anordnungen der Länder, die am 31. Januar bzw. 02. Februar 2023 auslaufen, nicht mehr verlängert.
Damit endet auch die PCR-Testpflicht nach einem positiven Selbsttest.