Auswirkungen des für Montag angekündigten Megastreiks - was gilt?
Grundsätzlich sind die Mitarbeitenden verpflichtet, die pünktliche Arbeitsaufnahme sicherzustellen. Bei Verspätung oder Nichterscheinen ist damit ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten gegeben. Der Streik stellt keinen persönlichen Verhinderungsgrund dar. Ausnahmen können sich aus einen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
So viel zur Theorie. Sicher werden die Unternehmen und Arbeitnehmer gemeinsam eine zielführende Lösung finden und z.B. Homeoffice einsetzen, Gleitzeit nutzen, Nacharbeit genehmigen und wenn möglich Urlaub oder Freizeitausgleich genehmigen. Bitte denken Sie auch an die Einbindung des Betriebsrates.
Es wird jedoch auch Bereiche geben, in denen diese Mechanismen nicht greifen und dies sollte konkret mit den Mitarbeitenden kommuniziert werden, damit die drei Kalendertage zu Planung genutzt und auch ggfs. auch firmenseitige Transporte organisiert werden können.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgeschäftsstelle.