FAQ des Bundesministeriums für Finanzen zur Inflationsausgleichsprämie aktualisiert
Arbeitgeber können noch bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt bis zu 3.000 € gewähren. Die Inflationsausgleichsprämie ist eine Leistung des Arbeitgebers, die wird gefördert, indem ihre Auszahlung steuer- und sozialabgabenfrei ist. Dies gilt aber nur, wenn die gesetzlichen Bedingungen für die Förderung eingehalten werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein FAQ zur Inflationsausgleichsprämie aktualisiert und veröffentlicht. Sie können die aktualisierte FAQ "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html" hier abrufen.
Der AGV stellt seinen Mitgliedsunternehmen gerne ein Muster zur Verfügung.