Corona & Impfen: Aktuelle Informationen für betriebliche COVID-19-Impfungen für Herbst 2023
Im bevorstehenden Herbst rücken die COVID-19-Impfungen wieder verstärkt in den Blick. Wir möchten Sie daher über neue Nachrichten aus dem Bundesgesundheitsministerium und über aktualisierte BDA-Informationsangebote zum Impfen informieren. Das Bundesgesundheitsministerium informiert zu Impfungen mit den an die SARS-CoV-2 XBB.1.5 Virusvariante angepassten Impfstoffe. Laut Bundesgesundheitsministerium werde der Impfstoff Comirnaty Omicron XBB.1.5 (30 Mikrogramm)/Dosis Injektionsdispersion für Personen ab 12 Jahren auch weiterhin nur in Mehr- und nicht in Einzeldosisbehältnissen durch den Bund zur Verfügung gestellt. Sollte es sich trotz bedarfsgerechter Bestellung nicht vermeiden lassen, dass Impfstoffdosen verfallen oder trotz sorgfältiger Terminplanung weniger als sechs Impfstoffdosen (Comirnaty Omicron XBB.1.5 (30 Mikrogramm)) durch die Leistungserbringer entnommen werden, würden weiterhin keine Regressansprüche durch den Bund gestellt.
Insbesondere mit Blick auf eine zu jedem Zeitpunkt ausreichende und wirtschaftliche Versorgung solle jedoch immer eine sorgfältige Planung der Impftermine erfolgen und die Impfstoffe in bedarfsgerechte Mengen durch die Leistungserbringer bestellt und verimpft werden. Nach der Coronapandemie befänden wir uns aktuell in einer Phase, in der aktuelle Vorhersagen zum Infektionsgeschehen für die kommende Herbst-/ Wintersaison nicht möglich seien. Zeitnahe Surveillancedaten würden in dieser Situation ein situationsabhängiges und lageangepasstes Handeln ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sei die Übermittlung der COVID-19-Impfdaten weiterhin wichtig. Die Impfdaten müssen vollständig und zeitnah von allen impfenden Stellen erfolgen, um die Impfinanspruchnahme in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können. Die Daten würden für die Einschätzung der Wirksamkeit und Sicherheit der neu zugelassenen Variantenangepassten Impfstoffe und die Evaluation der Umsetzung der Impfempfehlungen benötigt. Die Meldung aller durchgeführten Impfungen an das Robert Koch-Institut ist in der COVID19-Vorsorgeverordnung rechtlich vorgeschrieben. Das Robert Koch-Institut wertet die Impfdaten aus und veröffentlicht diese wöchentlich auf seiner Internetseite unter dem folgenden Link. Um den Dokumentationsaufwand für die Leistungserbringer so gering wie möglich zu halten, sei die bisherige tägliche Meldung auf eine wöchentliche Meldung umgestellt worden. Zudem wird dem erhöhten Arbeitsaufwand durch Organisation und Dokumentation bei der COVID-19 Impfung durch eine im Vergleich zu anderen Impfungen höheren Vergütung Rechnung getragen.
Das Bundesgesundheitsministerium dankt allen Leistungserbringern für ihren wichtigen Beitrag bei der bisherigen Bekämpfung der COVID-19 Pandemie und baut auch weiter auf Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag bei der COVID-19-Impfkampagne in den kommenden Herbst-/ Wintermonaten.
Die BDA aktualisiert Informationsangebote zu betrieblichen Corona-Impfungen.
Das Informationsangebot der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft www.wirtschaftimpftgegencorona.de wird derzeit an die neuen Entwicklungen rund um die betrieblichen Corona-Impfungen aktualisiert. Das Update erfolgt in Kürze. Neu hinzu kommt auch ein aktualisiertes Informationsblatt mit wichtigen Informationen rund ums Impfen, beispielsweise zu den neueren Impf-Regelungen aus der Schutzimpfungsrichtlinie und der COVID-19-Vorsorgeverordnung, zum neuen XBB1.5.-Impfstoff und Bestellinformationen und zum Digitalen Impfquotenmonitoring, das auch weiterhin für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte verpflichtend ist.