BMAS - Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz

Eine erste Bewertung

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium vorgestellt.

Der Referentenentwurf soll das am 27. Oktober 2022 bekannt gewordene Grundkonzept zur damals sog. Aktienrücklage - heute Generationenkapital - und die dauerhafte Fortschreibung des Mindestrentenniveaus auf 48 % umsetzen. Beide Vorhaben waren bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

Wesentliche Regelungen des Referentenentwurfs:

Fortschreibung des Mindestrentenniveaus auf 48 % bis 2039. 2035 muss die Bundesregierung die künftige Finanzierbarkeit überprüfen.
Gründung des sogenannten Generationenkapitals: Ein Kapitalstock (“Generationenkapital”) soll zunächst über den KENFO gegründet und angelegt werden. Ab dem Jahr2024 werden dem Generationenkapital 12 Mrd. € in Form von Darlehen zugeführt, dieser Betrag wird in den Folgejahren jährlich um 3 % erhöht. Bis zum Jahr 2036 soll das Generationenkapital ein Volumen von 200 Mrd. Euro erreicht haben. Erträge aus diesem Kapitalstock sollen ab Mitte der 2030er Jahre in die Rentenversicherung fließen und deren Finanzen sowie die Beiträge stabilisieren.
Mit einer Revisionsklausel in Form einer Berichtspflicht an den Bundestag wird im Jahr 2029 überprüft, ob die Zielgrößen für die Ausschüttungen an die gesetzliche
Rentenversicherung erreicht werden können. Regelungen zu Bundeszuschüssen und ihren Fortschreibungsvorschriften werden geändert, um diese transparenter und verlässlicher zu gestalten. Unter anderem soll es künftig (2026) nur noch einen allgemeinen Bundeszuschuss für das gesamte Bundesgebiet geben.

Die Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf 0,3 Monatsausgaben angehoben.
Die Beitragssatzuntergrenze wird verlängert. Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung ist über das Jahr 2025 hinaus bis zum Jahr 2036 auf mindestens
18,6 % festzusetzen.

Erste Bewertung der BDA:

Finanziell besonders riskant ist die Zusage eines Mindestrentenniveaus von 48 % bis 2039, da diese Zusage bei einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage schnell

Mehrausgaben im zweistelligen Milliardenbereich bedeuten kann.

Darüber hinaus ignoriert dieser Gesetzentwurf die demografische Lage. Der Gesetzentwurf verhindert die gewollte und gesetzlich vorgesehene Dämpfung des Rentenniveaus durch die Verschiebung des Rentnerquotienten. Eine Verschlechterung des Verhältnisses Rentenbeziehende zu Beitragszahlende zugunsten der Rentenbeziehenden muss im Sinne der Generationengerechtigkeit auf alle Versicherten verteilt werden. Der Gesetzentwurf berücksichtigt hierbei nur die Rentenbeziehenden. Selbst im besten Fall kann das Generationenkapital den Beitragssatz nur im Promillebereich entlasten.

 

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