Telefonische Krankschreibungen sind ab 01. April 2023 nicht mehr möglich.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht über den 31. März 2023 zu verlängern. Angesichts der aktuellen Risikobewertung des RKI zu SARS-CoV-2 Infektionen sei dies nicht mehr erforderlich.
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