Erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge - Monat Dezember 2020
Die BDA konnte erreichen, dass die Erleichterung für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge weiter für den Monat Dezember 2020 gilt.
Mit Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 17.12.2020 werden die Voraussetzungen für das vereinfachte Stundungsverfahren für den Monat Dezember modifiziert. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass vorrangig die bereitgestellten Wirtschaftshilfen einschließlich Kurzarbeitergeld genutzt werden. Entsprechende Anträge sind vor dem Stundungsantrag zu stellen. Das Rundschreiben finden Sie unten zum Download.
Weitere Voraussetzung für den beschriebenen erleichterten Stundungszugang ist darüber hinaus nach wie vor, dass die sofortige Einziehung der Beiträge ohne Stundung mit erheblichen Härten für den Arbeitgeber verbunden wäre; dies ist in geeigneter Weise darzulegen.
Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren ist mittels eines einheitlich gestalteten Antragsformulars zu stellen, Es steht ebenfalls unten zum Download zur Verfügung.
Bild:
Rundschreiben GKV vom 17. Dezember 2020
GKV-Rundschreiben - Sozialversicherung Dezember 2020.pdf (190,3 KiB)
Antrag Stundung Sozialversicherung Dezember 2020
Antrag Stundung Sozialversicherung Dezember 2020.pdf (24,6 KiB)